Kostenerstattung für Heilpraktiker
(Psychotherapie)
Manche
private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen gesetzlicher Krankenkassen
übernehmen die Kosten für Heilpraktiker Psychotherapie bei medizinischer
Notwendigkeit. D.h. erstattet werden die Therapiekosten, wenn eine psychische
Störung nach ICD-10 diagnostiziert wird. Lebensberatung, spirituelle
Beratung, Persönlichkeitsentwicklung, Bewusstseinserweiterung und
Ähnliches zahlt die Versicherung nicht. Insbesondere bei Angststörung
oder Depression werden die Kosten aber in der Regel übernommen. Jede
Versicherungsgesellschaft und jeder Versicherungsvertrag regelt die einzelnen
Voraussetzungen für die Kostenübernahme ganz individuell. Vorab
sind deshalb bitte die folgenden Punkte mit Ihrer Versicherung zu klären:
1. Übernimmt Ihr Versicherungsvertrag psychotherapeutische
Leistungen nach Ziffer 19.2 GebüH (Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker) durch Heilpraktiker für Psychotherapie?
2. Muss vor Therapiebeginn eine schriftliche Zusage
der Versicherung eingeholt werden?
3. In welcher Höhe erstattet die Versicherung
Ihre Kosten? Wie hoch ist eventuell eine Eigenbeteiligung?
4. Wie viele Therapiestunden werden erstattet?
Ist die Dauer der Therapie begrenzt? Ist die Anzahl der Stunden pro Jahr
begrenzt?
5. Welche psychotherapeutischen Verfahren werden
erstattet? Gibt es Verfahren, die von der Erstattung ausgeschlossen sind?
6. Welche sonstigen Voraussetzungen müssen
gegebenenfalls noch erfüllt sein?
Diese Auskünfte holen Sie sich am besten schriftlich von Ihrer
Versicherung ein, weil es sonst leicht bei den verwirrend vielfältigen
Berufsbezeichnungen im Zusammenhang mit Psychotherapie zu Missverständnissen
kommen kann.
Hat Ihre Versicherung zugestimmt, bezahlen Sie meine Therapiestunden
zunächst pro Termin mit 46,- Euro bar. Schon nach zwei bis drei Sitzungen
erhalten Sie von mir die erste Rechnung, die Sie bei Ihrem Versicherer
zur Kostenerstattung einreichen können. Die weiteren Rechnungen erfolgen
dann monatlich.
Grundsätzlich sollten Sie sich überlegen, ob Sie eine
Erstattung von Therapiekosten wünschen, die immer nur bei diagnose
einer psychischen Erkrankung möglich ist oder ob Sie sich doch lieber
für Privatzahlung entscheiden, um nicht durch eine psychische Erkrankung
in anderen Bereichen des Alltags belastet zu sein. Z.B. beim Abschluss
von bestimmten Versicherungen wird nach psychischen Vorerkrankungen gefragt,
die den Versicherungsbeitrag dann ganz erheblich in die Höhe treiben
können.
Rechtlicher Hinweis: Eine Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung
/ Beihilfestelle / Krankenkasse ist nicht durch Dr. rer. pol. Scheffler-Hadenfeldt
gewährleistet, sondern zwischen der Klientin / dem Klienten und der
Versicherung vertraglich geregelt.
Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für den Intensivkurs
Chakrenreinigung , den Hypnose -Kurs Chakrenreinigung und die Kosten
für Chakrenreinigung durch Chakra-Wellness
oder Chakra-Tanz in der Gruppe.
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für Psychotherapie
Siehe auch weibliche Esoterik für
Männer und Frauen in Berlin sowie telefonische Lebenshilfe